Ist die Corona-Warn-Ampel eines Landkreises auf ROT umgesprungen, gilt Folgendes:

  • 2G- statt 3G -Regel (ausgenommen sind Gastronomie und körpernahe Dienstleistungen (z.B. Friseure - dort gilt 3Gplus)
    • für Friseure, die Hausbesuche planen, gelten die GLEICHEN Regeln 3G+ (körpernahe Dienstleistungen in geschlossenen Räumen!)
  • Es gilt die 3G-Regel für Ungeimpfte in den Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten, einschließlich Inhaber, die während der Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (Kunden, Kollegen, und sonstige Personen). Für die „Getesteten“ ist ein einfacher Schnelltest zweimal pro Woche ausreichend. Dies muss vom Unternehmen 14 Tage dokumentiert werden! Der Arbeitgeber ist zur Überprüfung des vorgelegten 3G-Nachweises verpflichtet! 
  • Für Kunden: keine Zugangsvoraussetzungen für den Besuch von Handwerksbetrieben (außer Körpernahe Dienstleistungen, z.B. Friseure). Es muss kein 3G / 3Gplus-Nachweis erbracht werden!
  • Für Prüfungen bestehen weiterhin KEINE 3G oder3Gplus-Regelungen!
  • Weiter- /Fort- und Ausbildungen finden weiterhin in unserem Wirtschafts- und Bildungszentrum (WiBiZ) in Weißenhorn mit der 3G Regel statt. (Zugang mit aktuellem Schnelltest)
  • Als Maskenstandard gilt in Bayern ab sofort wieder die FFP-2 Maske!

Die Verordnung finden Sie hier: 

baymbl-2021-772.pdf