Für alle übrigen Handwerker ist uns keine Einschränkung gemeldet. Sollten Sie für Ihre Mitarbeiter Nachweise benötigen, haben wir Ihnen nachfolgend ein Formular erarbeitet, das Sie entsprechend ausfüllen und Ihren Mitarbeitern mitgeben können. Die Anfahrt einer Baustelle in einem anderen Bundesland ist ohne weiteres mit Berechtigungsschein und Personalausweis, sowie einem Hinweis auf die Baustelle, weiterhin möglich.

Berechtigungsschein zum Zwecke der Berufsausübung.pdf