Steuerstundungen für Unternehmer

Steuererleichterungen_aufgrund_der_Auswirkungen_des_Coronavirus.pdf

ErgebnisKoa22042020.pdf

Unternehmer, die steuerpflichtig sind und nachweisen können, dass Ihr Unternehmen von der Coronakrise stark betroffen ist,  können einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Als Beispiel sind hier Maßschneider und Friseure zu nennen oder Betriebe, die entsprechend den Nachweis erbringen können. 

Weitere Informationen:

  • Ihr Steuerberater unterstützt Sie bei der Antragstellung 
  • Sollten Sie keine oder geringere Einnahmen verzeichnen, können die Steuern ganz oder teilweise herabgesetzt werden.
  • Für aktuelle Steuerschuldner wird auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, falls Sie von der Corona-Krise betroffen sind.

Nachfolgende Steuerstundungen sind möglich:

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer

Anträge für Steuerstundungen sind schriftlich beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies kann per Mail erfolgen und sollte die Begründung mit der Anlage enthalten.