Auch ist die Vollversammlung ein Spiegelbild der Stärke des schwäbischen Handwerks und agiert unabhängig von den Interessen einzelner Betriebe, was wiederum ihre Neutralität garantiert.

Die insgesamt 45 Mitglieder tagen zweimal im Jahr und legen die wesentlichen Richtlinien und Grundsatzentscheidungen fest. So übt die Vollversammlung das Budgetrecht aus, befasst sich mit der Festsetzung der Beiträge oder dem Erlass von Bildungsvorschriften.

Aus der Mitte der Vollversammlung werden der Präsident, die beiden Vizepräsidenten, die weiteren Vorstandsmitglieder sowie die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt.