Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, in denen sich mehrere Personen aufhalten, wird die Fortführung allgemeiner Schutz- und Hygienemaßnahmen empfohlen.

Dazu zählen:

  • Das Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske (da das Tragen einer Maske nach wie vor ein wirksames Mittel der Infektionsprävention ist),
  • Auf ausreichende Belüftung achten,
  • Das Einhalten des allgemeinen Mindestabstands von 1,5 m und der bekannten allgemeinen Hygienemaßnahmen,
  • Das Erstellen von Hygienekonzepten (z.B. Besucherlenkung, Desinfektion).

Über diese Empfehlungen hinaus gibt es keine weiteren Beschränkungen mehr, damit sind folgende, bisher geltende Maßnahmen ersatzlos entfallen:

  • sämtliche Zugangsbeschränkungen (G-Regeln wie 2G-Plus, 3G etc.) und Obergrenzen für die Besucherzahl,
  • die allgemeine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und Schulen (Ausnahmen siehe "Basischutzmaßnahmen" oben),
  • sämtliche Vorgaben für die Durchführung von (Groß-)Veranstaltungen, Messen und Kongressen etc.

Die Bayerische Staatsregierung hat entschieden, Bayern derzeit nicht zum Hotspot zu erklären. Einzelfallanordnungen der Infektionsschutzbehörden können aber erfolgen, wenn und sobald dies erforderlich sein sollte.

 Einen guten Überblick finden Sie unter https://www.buergerbeauftragter.bayern/corona-aktuell/