Auf Antrag des Arbeitgebers können die Beiträge zunächst für die Monate März bis Mai 2020 gestundet werden. Stundungen sind längstens bis zum Fälligkeitstag für die Beiträge des Monats Juni 2020 zu gewähren. Informationen nachfolgend:

rs3920_Anlage_Erstattungsantrag.docx

rs3920_Stundung_Sozialbeitraege.pdf

rs3920_Anlage_Erstattungsantrag.pdf