Kutter Metall Design, Weißenhorn bei Ulm.  Die Schlosserei bietet Ihnen alles rund um Stahlbau. Vom Innenausbau & Garten, Türen & Tore, Fenster & Balkone, Treppen & Rampen, Überdachungen & Sonnenschutz, Zäune & Gabionen  bis hin zu Carports.

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News zum Coronavirus

Informationen und Maßnahmen der Kreishandwerkerschaft Günzburg / Neu-Ulm

Frauen-Sprachkurse im Landkreis Günzburg

Aktuelles

ab Juni sind in Burgau, Günzburg, Ichenhausen, Krumbach und Thannhausen die sogenannten MiA-Kurse (Migrantinnen einfach stark im Alltag) bzw. Frauenkurse in Präsenzunterricht geplant.

Teilnehmerinnen können sich ab jetzt anmelden. 

Außerdem wird noch eine Dozentin gesucht!

 

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15. BayIfSMV - Änderungen

Aktuelles

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde erneut geändert .

Für Prüfungen gibt es wichtige Änderungen:

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nicht mehr zwingend einen PCR- oder vergleichbaren Test vorlegen. Ausreichend ist nach § 4 Absatz 6 15. BayIfSMV ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage

  • eines PCR-Tests, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
  • eines vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassenen, unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
  • Die Neuregelung gilt für alle Personen im Rahmen der Durchführung von Prüfungen, also für Prüflinge, Prüferinnen und Prüfer, Aufsichten und Modelle in der Abschluss-, Gesellen-, Meister- und Fortbildungsprüfung.

baymbl-2022-67.pdf

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15. BayIfSMV geändert

Aktuelles

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde erneut geändert.
Die Änderungen treten am 18.01.2022 in Kraft.

Neben kleineren redaktionellen Änderungen findet § 15 der 15. BayIfSMV (Regionaler Hotspot-Lockdown) bis einschließlich 28.01.2022 (bislang 17.01.2022) keine Anwendung.

baymbl-2022-41.pdf

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15. BayIfSMV geändert und verlängert

Aktuelles

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde umfangreich geändert und bis zum 12.01.2022 verlängert.

Die Änderungen treten in wesentlichen Teilen am 15.12.2021 in Kraft und betreffen vor allem Anpassungen an die allgemeine Infektionslage.

Für Prüfungen gibt es keine Änderungen.

baymbl-2021-875.pdf

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15. BayIfSMV erneut geändert

Aktuelles

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde erneut geändert.
Die Änderungen traten bereits am Samstag, den 11.12.2021 in Kraft und betreffen mit Blick auf die beginnende Wintersaison Anpassungen der Regeln für Seilbahnen.

Für Prüfungen gibt es keine Änderungen.

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist bis zum 15.12.2021 befristet.

baymbl-2021-868.pdf

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Nützliches


Wichtiges


Kontakt


Kreishandwerkerschaft
Günzburg/Neu-Ulm

Memminger Straße 59
89264 Weißenhorn
Telefon: 07309 92 88 33-0
Telefax: 07309 92 88 33-9

info@khw-guenzburg.de