BERECHTIGUNGSSCHEIN zum Zwecke der Berufsausübung Stand 30.03.2020
Aktuell seit dem 21.03.2020 Uhr 00.00, müssen alle Friseure schließen. Diese Beschränkung ist war für 14 Tage gültig und wurde am 30.03.2020 bis zum 19.04.2020 ausgeweitet! Bäcker und Metzger und alle weiteren Handwerksbetriebe können weiterhin arbeiten.
Berechtigungsschein für die Fahrten der Mitarbeiter zur Arbeit ins Büro oder zu den Baustellen!