11. BayIfSMV - Änderungen
11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)
- Verlängerung des Lockdowns
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11. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV)
- Verlängerung des Lockdowns
Bericht aus der Kabinettssitzung:
Ministerrat beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Gegenüberstellung der aktuell laufenden Förderprogramme
(Stand: 20.11.2020)
Eine Information der Bundesregierung
Einen guten Überblick liefert die Seite der Regierung von Schwaben:
Elternhilfe Corona nach § 56 Abs. 1a IfSG
Antrag auf Entschädigung beziehungsweise Erstattung nach § 56 Abs. 1a des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz – IfSG)
Antragstellung
-Ist die erwerbstätige sorgeberechtigte Person Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, stellt den Antrag die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber.
Ist die erwerbstätige sorgeberechtigte Person Selbstständige oder Selbstständiger, stellt den Antrag die Selbstständige oder der Selbstständige selbst.
Anspruchsberechtigung
Voraussetzung für den Anspruch auf Entschädigung beziehungsweise Erstattung nach § 56 Abs. 1a IfSG ist, dass für die erwerbstätige sorgeberechtigte Person keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit bestanden hat.
Alle Friseurinnen und Friseure können sich darauf vorbereiten, dass voraussichtlich ab dem 4. Mai der Betrieb wieder aufgenommen werden kann. Zu beachten sind neben Abstandsregeln zum Beispiel Auflagen zur Hygiene, zum Zutritt von Personen und Vermeiden von Warteschlangen sowie für Schutzausrüstung wie Mund-Nasen-Schutz, Handschuhe und Kundenumhänge.
Mit heutiger Pressekonferenz der Bundesregierung werden Schnellkredite für kleine und mittlere Betriebe mit bis zu 250 Mitarbeitern schneller zur Abwicklung kommen und eine 100 % Absicherung durch die Bundesregierung erhalten. Erfahren Sie weitere Einzelheiten und Voraussetzungen:
Für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ist nun sogar ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze möglich.
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