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Impressionen unserer diesjährigen Freisprechungsfeier in der Fuggerhalle, Weißenhorn am 23.09.2023
ab Juni sind in Burgau, Günzburg, Ichenhausen, Krumbach und Thannhausen die sogenannten MiA-Kurse (Migrantinnen einfach stark im Alltag) bzw. Frauenkurse in Präsenzunterricht geplant.
Teilnehmerinnen können sich ab jetzt anmelden.
Außerdem wird noch eine Dozentin gesucht!
Ab dem 03.04.2022 gilt die 16. BayIfSMV. Es gibt grundsätzlich nur noch Basisschutzmaßnahmen in bestimmten Bereichen.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde erneut geändert Es erfolgen weitere Lockerungen, welche am 04.03.2022 in Kraft treten.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde erneut geändert und bis zum 19.03.2022 verlängert. Sie ist am 22.02.2022 in Kraft getreten.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde erneut geändert.
Es erfolgen die durch verschiedene Presseveröffentlichungen bereits angekündigten Lockerungen, die am 17.02.2022 in Kraft treten.
Für Prüfungen gibt es keine Änderungen, obwohl die Formulierungen einzelner §§ angepasst wurden. Es gilt weiterhin die 3G-Regelung
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde erneut geändert und bis zum 23.02.2022 verlängert.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde erneut geändert .
Für Prüfungen gibt es wichtige Änderungen:
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss nicht mehr zwingend einen PCR- oder vergleichbaren Test vorlegen. Ausreichend ist nach § 4 Absatz 6 15. BayIfSMV ein schriftlicher oder elektronischer negativer Testnachweis auf Grundlage
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung zu den aktuellen Coronabestimmungen in Bayern für Januar 2022.
Herzlichen Dank hierfür an den Landesinnungsverband für das bayerische Fleischerhandwerk, Augsburg, Lars Bubnick.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde erneut geändert.
Die Änderungen treten am 18.01.2022 in Kraft.
Neben kleineren redaktionellen Änderungen findet § 15 der 15. BayIfSMV (Regionaler Hotspot-Lockdown) bis einschließlich 28.01.2022 (bislang 17.01.2022) keine Anwendung.
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde erneut geändert
Die einzige Änderung ist die, dass § 15 der 15. BayIfSMV (Regionaler Hotspot-Lockdown) bis einschließlich 17.01.2022 keine Anwendung findet.
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